Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Klage der Stadt Mahlberg gegen die Deutsche Bahn abgewiesen. Die Stadt Mahlberg wollte die Bahn per Verordnung verpflichten, bei der Stadtdurchfahrt weniger Lärm zu verursachen. Im April 2012 hatte der Gemeinderat Mahlberg einen Lärmaktionsplan verabschiedet. Darin wurde u.a. die Deutsche Bahn aufgefordert, die Gleise der Rheintalbahn auf Gemarkung Mahlberg künftig als "besonders überwachtes Gleis" zu betreiben. In einem solchen Fall muss die Bahn in regelmäßigen Intervallen die Gleise schleifen, wodurch eine Lärmreduzierung erreicht werden kann. Doch die Bahn weigerte sich und bekam nun auch vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht. Nach dem Urteil der Mannheimer Richter könne ein solcher Lärmaktionsplan nur für Träger öffentlicher Verwaltung bindend sein. Dies treffe aber auf die Bahn nicht zu. Obgleich zu 100% in den Händen des Bundes handle es sich hier um ein privatrechtlich organisiertes Wirtschaftsunternehmen.
↧