Wegen der sogenannten Bettensteuer ist eine Freiburger Hotelbesitzerin jetzt vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Der Rechtsstreit durch die Instanzen dauert schon fast zwei Jahre. Die Chefin des Hotels Victoria ist der Auffassung, dass die Besteuerung von Urlaubsgästen, die in Freiburg als bundesweit erster Stadt 2014 eingeführt wurde, nicht zulässig ist. Denn dies bedeute einen erheblichen bürokratischen und personellen Mehraufwand für die Hotel- und Gaststättenbetreiber. Allerdings wurde die Nichtzulässigkeitsklage vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig bereits zurückgewiesen. Fünf Prozent pro Urlaubsgast und Übernachtung hielt das Gericht für angemessen. Mit der Klage vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht geht die Hotelchefin jetzt in die letzte Instanz. Unterstützt wird sie dabei vom Bundesverband des Hotel-und Gaststättenverbands Dehoga.
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