Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Kaiserstuhlbahn im Abschnitt Ost erlassen. Dieser Abschnitt reicht von Gottenheim bis Bahlingen am Kaiserstuhl. Mit dem Beschluss erhält die SWEG das Baurecht für den ersten von drei Abschnitten der Kaiserstuhlbahn. Die Abschnitte Nord und West sind zurzeit noch im Genehmigungsverfahren. Das Verkehrskonzept Breisgau-S-Bahn 2020 sieht die Elektrifizierung der gesamten Kaiserstuhlbahn vor. Mit der Genehmigung für den ersten Planfeststellungsabschnitt liegt nun eine erste positive Entscheidung vor. Der Beschluss wird demnächst mit den genehmigten Planunterlagen in Teningen, Eichstetten, Bahlingen, Gottenheim und Bötzingen für zwei Wochen zur Einsicht ausliegen. Den privaten Einwendern sowie den am Verfahren beteiligten Stellen wird der Planfeststellungsbeschluss übersandt, so das Regierungspräsidium.
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