Wie und wo muss ein Jäger seine Waffe aufbewahren? Diese Frage beschäftigt seit heute das Amtsgericht Offenburg. Es geht um den Fall eines Jägers aus Durbach, dessen Waffe aus seinem Auto gestohlen wurde. Der angeklagte Landwirt war im September 2015 mit Waldarbeiten beschäftigt. Anschließend wollte er zur Jagd, deshalb hatte er im Auto eine Doppelflinte vor dem Beifahrersitz abgelegt, zugedeckt mit einer Jacke. Doch während er Holz machte, schlug ein Unbekannter eine Seitenscheibe des Autos ein und stahl die Waffe. Die Aufsichtsbehörde sah einen Verstoß gegen das Waffengesetz, das die ständige sichere Aufbewahrung vorschreibt, und verhängte ein Bußgeld. Doch der Landwirt legte Widerspruch ein und verweist auf eine Verwaltungsvorschrift, die Jägern den Transport im Auto genehmigt - vor und nach der Jagdausübung. Die Richterin will nächste Woche ihre Entscheidung verkünden.
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