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Freiburg: Dumm gelaufen mit dem Handy...

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Viel Pech hat ein 35-jähriger mit einem hochwertigen Handy gehabt. Er hatte es bestellt und eine monatliche Ratenzahlung dafür vereinbart. Dann konnte er die Raten aber nicht mehr bezahlen - und da gingen die Probleme los. Der Mann wollte in seiner Not das Handy an eine Internetfirma verkaufen. Mit den zunächst angebotenen 270 Euro war er einverstanden. Was er aber nicht akzeptieren konnte, ist die Tatsache, dass für dass er für das verschickte Handy überhaupt kein Geld überwiesen bekam. Statt dessen sollte er 40 Euro zur Überprüfung des Verkaufs überweisen. Jetzt ging er zur Polizei und erstattete Anzeige. Aber auch das ging nach hinten los: Die juristische Begründung: Da der Mann das Handy ja gar nicht abbezahlt hatte, gehörte es ihm gar nicht, sondern der Firma, die auf seine Raten wartete. Dies ist strafrechtlich als Betrug zu werten.

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