Das Bürgerbegehren gegen die beiden geplanten Windräder in Häusern ist laut Gemeinde nicht zulässig. Die Bürgerinitiative "Frischer Wind aus Häusern" will die Bürger entscheiden lassen, weil sie durch die Windräder Nachteile für die Landschaft und den Tourismus befürchten. Nach Auffassung der Gemeinde kommt das Bürgerbegehren zu spät: Vorgeschrieben sei eine Frist binnen zwei Monaten nach der Entscheidung, die nun aber bereits vier Monate zurückliege. Die Energie Baden-Württemberg plant auf dem Giesbacher Kopf in Häusern zwei Windräder, die über 200 Meter hoch sein sollen. Die Bürgerinitiative und ein Investor, der am Schluchsee und in St. Blasien Hotels bauen möchte, befürchten, die Windräder könnten Touristen abschrecken. Morgen will die Bürgerinitiative im Kurhaus informieren, am Montag befasst sich der Gemeinderat mit dem Bürgerbegehren.
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