Das Hauptzollamt Lörrach hat vergangene Woche bei Kontrollen Hinweise dafür gefunden, dass viele Friseure sich nicht an den gesetzlichen Mindestlohnes halten. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Aktion des Zolls. "In 55 Fällen haben wir Anzeichen dafür erhalten, dass ein Verstoß vorliegen könnte. In den betreffenden Firmen müssen wir uns nun die Geschäftsunterlagen ganz genau ansehen". Das ist die Bilanz von Rainer Wunderle, der mit seinen Zöllnern 250 Friseurläden in Lörrach, Freiburg und Offenburg kontrolliert hat. Dabei wurden 700 Friseurinnen und Friseure zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. Im Friseurhandwerk gibt es keinen Flächentarifvertrag. Seit August 2015 gilt für die Branche der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro.
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