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Freiburg: Haftstrafe für Angeklagten im "Kern-Prozess"

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Der Mann, der die Münchener Modedesignerin Sarah Kern um 50.000 Euro geprellt hat, ist vom Amtsgericht Freiburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er muss wegen gewerbsmäßigen Betruges 1 Jahr und 4 Monate ins Gefängnis. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, kann der Mann anfechten und in Berufung gehen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte Sarah Kern gezielt betrügen wollte. Die Modedesignerin hatte in öffentlichen Netzwerken für Hinweise, die auf ein Mordkomplott ihres Ex-Ehemannes hindeuten, 50.000 Euro ausgesetzt. Es meldete sich offenbar lediglich der Verurteilte 49 Jährige. Nachdem er sich mit ihr geeinigt und das Geld am Freiburger Hauptbahnhof erhalten hatte, übergab er ihr einen vermeintlichen Schließfachschlüssel. Der entpuppte sich später jedoch lediglich als Schlüssel zu einem Fahrradschloss. Das angebliche Beweisvideo und weitere Hinweise bekam Sahra Kern nie. Der Mann war bereits in einem anderen Fall wegen Betruges verurteilt worden.

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