Im Prozess um einen Störfall im Atomkraftwerk Fessenheim verkündet das Strafgericht im elsässischen Guebwiller am Nachmittag sein Urteil. Französische Atomkraftgegner werfen dem Energie-Konzern und AKW-Betreiber Électricité de France EdF Missmanagement und Fehlinformation vor. Die Atomkraftgegner bezichtigen den Betreiber der Anlage in Fessenheim sowie den damaligen Direktor der «Lügen» und «Beschwichtigung». Einer der Reaktoren war im Februar 2015 abgeschaltet worden. Über die tatsächlichen Gründe dafür und die Auswirkungen auf die Sicherheit wird gestritten. Die Atomkraftgegner gehen inzwischen von einem Rohrbruch aus und etwa 100 Kubikmetern Wasser, die den Maschinenraum überschwemmten. Betreiber sind nach französischem Recht verpflichtet, die Atomaufsicht sofort über Zwischenfälle zu informieren. Verstöße können mit einer Geldstrafe und bis zu einem Jahr Haft geahndet werden. In der Verhandlung Anfang Oktober in Guebwiller forderte die Staatsanwältin, den Verstoß mit einer Geldstrafe von 3.500 Euro zu ahnden, der Anwalt der EDF plädierte auf Freispruch.
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