Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher muss sich zur Stunde vor Gericht verantworten. Er soll bei einer Bürgerversammlung im Jahr 2013 verbotenerweise aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gegen ihn vorgelesen haben. Darauf steht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
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