Der Streit um die geplanten Windräder in Häusern geht vor das Verwaltungsgericht. Auf das Genehmigungsverfahren hat das zunächst keinen Einfluss. Die Klage einer Gemeinderätin habe keine aufschiebende Wirkung, so das zuständige Umweltamt auf Anfrage des SWR. Die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Waldshut. Die Prüfungen des Antrags dort laufen. Weil weitere Unterlagen angefordert werden mussten, daurert die Entscheidung derzeit länger als geplant. Seit Monaten erhitzt die Debatte um den geplanten Bau von zwei Windrädern in Häusern die Gemüter. Ein Hotelinvestor droht sich aus Projekten in der Region zurückzuziehen. Ein Bürgerbegehren wurde wegen abgelaufener Fristen nicht zugelassen. Jetzt klagt zudem eine Gemeinderätin gegen ihre Ortsverwaltung. Sie fühlt sich nicht ausreichend informiert. Die Bedeutung des Projekts sei wegen den Formulierungen in den Sitzungsunterlagen nicht erkennbar gewesen.
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