Die Staatsanwaltschaft ist überrascht über das Urteil im Neuenburger Feldmord-Prozess. Ein 24-jähirger Mann wurde zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen 21-jährigen Mann auf einem Acker in Neuenburg getötet hatte. Ein 22-jähriger Mitangeklagter wurde freigesprochen, da ihm eine direkte Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Der Freiburger Oberstaatsanwalt Michael Mächtel erklärte gegenüber dem SWR, man prüfe, ob man das Urteil akzeptiere oder ob man von der Möglichkeit einer Revision Gebrauch mache.
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