Im Prozess um den Tod eines Waffenhändlers in Stühlingen ist der 48 Jahre Angeklagte voll schuldfähig. Das hat ein Gutachter jetzt festgestellt. Da der Angeklagte sich zur Tat nicht äußert, ist das Gericht auf Indizien angewiesen. Der angeklagte Waffenliebhaber habe ein auffällig gesteigertes Geltungsbedürfnis, so der Gutachter. Es lägen aber keine krankhaften psychischen Störungen vor. Um an eine Schusswaffe zu kommen, für die er kein Geld und keinen Waffenschein gehabt habe, habe er den Waffenhändler im Februar 2016 erschossen, so der Vorwurf. Er habe anschließend Laden und Wohnhaus des 88 Jährigen Waffenhändlers angezündet, um die Spuren zu verwischen. So wurde das Handy des Mannes wurde zur Tatzeit am Tatort geortet. Zudem hatte sich der Angeklagte die mutmassliche Tatwaffen bei einem Freiburger Waffenhändler in der fraglichen Zeit ausgeliehen. Die Aussage eines Kripobeamten stellt jetzt allerdings das Tatmotiv in Frage: seine Ermittlungen haben ergeben, daß der Stühlinger Waffenhändler durchaus auch ohne einen gültigen Waffenschein Schusswaffen weiterverkauft hat. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.
↧