Die wegen der Vogelgrippe eingeführte Stallpflicht für Geflügel wurde in den Gemeinden entlang des Rheins bis zum 20. April verlängert. Betroffen sind unter anderem Geflügelhalter in den Gemeinden Breisach, Hartheim, Neuenburg, Vogtsburg und Heitersheim in einem Abstand von bis zu 500 Meter Entfernung zum Uferbereich des Rheins. In Gemeinden, die nicht in der Nähe größerer Gewässer liegen, wurde die Stallpflicht aufgehoben.
↧