Ein Autohaus muss einem Kunden ein neues Fahrzeug liefern. Zu diesem Urteil kam heute das Landgericht Offenburg. Das ganze als Reaktion auf den VW-Abgas-Skandal. Der Kunde hatte bei dem Autohaus einen Wagen gekauft, der mit einer Vorrichtung zur Manipulation der Abgaswerte ausgestattet war. Es geht um einen Volkswagen, Typ Tiguan, den der Kunde zum Preis von rund 41.000 Euro gekauft hatte - noch vor Bekanntwerden des Abgasskandals. Als er entdeckte, dass auch in seinem Auto die Schummel-Software verbaut war, verlangte er vom Autohaus die Rücknahme und die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Das Autohaus weigerte sich, wurde nun aber zu just diesem Schritt verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts war das gekaufte Fahrzeug mangelhaft. Dem Käufer stehe deshalb die Wahl zu, ob er die Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung eines neuen, mangelfreien Fahrzeugs wolle. Da der Kunde sich für die letzte Variante entschied, müsse das Autohaus tauschen und nachliefern.
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