Die Lörracher Staatsanwaltschaft hat im Fall eines Nachbarschaftsstreits in Weil am Rhein-Friedlingen Berufung eingelegt. Der Angeklagte wurde wegen Sachbeschädigung zur Zahlung von 800 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte mehr gefordert und will in einer Berufungsverhandlung den Tatbestand der Nachstellung weiter verfolgen. Ein Termin der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Freiburg ist noch nicht bekannt.
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