Der Deutsche Presserat hat die Online-Berichterstattung der Bild-Zeitung im Fall Maria L. gerügt. Es geht um ein privates Foto des Opfers im Freiburger Mordfall, das zunächst unverpixelt veröffentlich worden war. Dies wäre nur mit Zustimmung der Angehörigen erlaubt gewesen, so der Presserat. Er ist das freiwillige Selbstkontrollorgan der gedruckten Medien.
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