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Emmendingen: Keine gütliche Einigung bei Streit um Glocke

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Bei einem Gütetermin im Streit um ein Glockengeläut vor dem Landgericht Freiburg haben die Kläger der Stadt Emmendingen 5000 Euro angeboten. Mit dieser Summe soll ein Glockenturm nahe ihres Hauses im Ortsteil Maleck an eine andere Stelle verlegt werden, da das Geläut zu laut sei. Die beklagte Stadt wies das zurück und verlangt einen unabhängigen Sachverständigen. Zweimal pro Tag läutet die alte Glocke in Maleck, jeweils zwei Minuten um 11 und um 19 Uhr, dazu an Weihnachten und einmal im Monat sonntags zum Gottesdienst. Zu lang und viel zu laut, sagen die Kläger - ein Ehepaar, das sein Haus gekauft und bezogen hat, bevor die Glocke aus dem alten Rathaus in den eigens errichteten Glockenturm quasi gegenüber dem Haus umzog. Der Glockenbauer habe ihnen damals versichert, dass das Geläut leiser sein werde als die erlaubten 60 Dezibel - das trifft laut ihres Lärmgutachtens von der Dekra aber nicht zu. Es würden 66 bis 70 Dezibel erreicht, je nach Wetterlage sogar 88.

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