Ein Metzgermeister hat einen "Schwarzwald-Döner" kreiiert, und will sich den Imbißwecken jetzt beim Deutschen Patentamt als Marke schützen lassen. Ähnlich dem türkischen Original-Döner besteht auch der "Schwarzwald-Döner" aus einem geschlitzten halben Fladenbrot, gefüllt ist er dann aber mit Sauerkraut und einer angerauchten Bratwurst. Metzgermeister Hans-Peter Rieckmann verkauft den Imbißwecken schon seit längerem bei Festen und Märkten, und jetzt will er sich den Namen schützen lassen. Über das St. Georgener Patentanwaltsbüro "Papst Licensing" hat er für den "Schwarzwald-Döner" Mitte Februar den Markeneintrag beim Deutschen Patentamt in München eingereicht. Ob seine Döner-Variante wirklich schützbar ist, obliegt nun der Prüfung durch die Münchner Bundesbehörde.
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