Der Bürgermeister bleibt im Amt. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Damit war der Eilantrag von Martin Leo Maier erfolgreich. Maier trat sein Amt als Bürgermeister vor drei Jahren an, seit zwei Jahren ist er krankgeschrieben. Das Landratsamt als Kommunalaufsichtsbehörde entließ ihn daraufhin im Dezember 2016 aus dem Beamtenverhältnis. Wegen Dienstunfähigkeit. Und, das ist der Punkt, ordnete die sofortige Vollziehung an. Dagegen klagte der Bürgermeister, mit Erfolg. In der Begründung des Verwaltungsgerichts heißt es, das Gründe für eine sofortige Vollziehung nicht gegeben wären. Außerdem könne die Stelle des Bürgermeisters nicht neu ausgeschrieben werden, solange das Klageverfahren noch laufe. Das Landratsamt Tuttlingen und die Gemeinde Frittlingen können sich nun innerhalb zweier Wochen an das Verwaltungsgericht Mannheim wenden.
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