Ein Kommunalpolitiker der Links-Partei kann nach einem jahrelangen Rechtsstreit nun doch Kreisrat in der Ortenau werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der Mann ist als Pförtner am Klinikum in Kehl beschäftigt. Und genau das ist auch der Grund, warum ihm der Ortenaukreis das Mandat seit dem Oktober 2012 verweigert hatte. Er sollte damals als Nachrücker in das Gremium, weil ein anderer Kreisrat gestorben war. Das Bundesverwaltungsgericht sagt nun: Arbeitnehmer von Landkreisen dürfen Kreistags-Mandate annehmen, wenn sie auf die Führung des Kreises inhaltlich keinen Einfluss nehmen. Was der Mann als Pförtner ja wohl auch nicht macht. Urteile des Verwaltungsgerichts Freiburg und des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim in dieser Sache sind somit hinfällig.
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