Wegen versuchten Totschlags hat das Landgericht in Waldshut-Tiengen den 47 jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Er hatte im Januar seine Ex-Ehefrau im Gerichtsgebäude niedergestochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 47jährige Angeklagte in Tötungsabsicht handelte. Er habe es nicht ertragen, dass sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte, so der vorsitzende Richter. Hinzu gekommen sei noch starke Eifersucht. Die 43 jährige Frau war während ihrer Trennungszeit ins Waldshuter Frauenhaus geflüchtet, weil sie sich von ihrem Mann bedroht fühlte. Daraufhin hatte sie der Angeklagte zwei Mal in der Waldshuter Innenstadt abgepasst, um sie zur Rückkehr zu bewegen. Beim zweiten Treffen eskalierte dann die Situation: als sie ihn erneut zurückwies, zückte er ein Messer und stieß es ihr in den Rücken. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Mord plädiert und 9 Jahre Freiheitsstrafe verlangt. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von höchstens zwei Jahren gefordert.
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