Der Ausbau der Kreisstraße im Tennenbacher Tal im Landkreis Emmendingen muss gestoppt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg auf Antrag des Verkehrsclubs Deutschland entschieden. Dort sollte die Fahrbahn verbreitert und an Standards für Wasserschutzgebiete angepasst werden. Laut Verwaltungsgericht hat das Regierungspräsidium Freiburg einen Rechtsfehler bei der Umwelt-Verträglichkeitsprüfung gemacht. Zur Frage, ob die archäologische Substanz des ehemaligen Tennenbacher Klosters durch den Straßenausbau gefährdet sei, hat sich das Gericht nicht geäußert. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
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