Dürfen Videoaufnahmen eines Verkehrsunfalls, die mit einer Mini-Kamera auf dem Armaturenbrett gemacht wurden, als Beweismittel in einem Zivilprozess verwendet werden oder nicht ? Das Landgericht Rottweil hat das im Januar verneint, aber am Nachmittag kommt der Fall nun vors Oberlandesgericht in Stuttgart. Die Dashcam genannte Mini-Kamera auf dem Armaturenbrett zeichnet ständig auf, was sich vor der Windschutzscheibe tut. Der Sachverständige im Prozess hatte dieses Video herangezogen, um den Unfallhergang zu beurteilen. "Geht nicht", urteilte das Landgericht Rottweil und wies die Klage ab. Eine "Dashcam" verstoße gegen das Selbstbestimmungsrecht der anderen Verkehrsteilnehmer.
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