Kaum aus Schweizer Haft entlassen, landete ein 44jähriger Deutscher erneut im Gefängnis. Die Schweizer Behörden hatten den Mann nach seiner Haftverbüßung der Bundespolizei am Weiler Autobahn-Grenzübergang übergeben. Da dort bereits ein Haftbefehl gegen ihn vorlag, wanderte der 44jährige sofort in den deutschen Knast. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz muss er dort nun weitere 30 Tage absitzen.
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