Ein 25-Jähriger muss sich vor dem Freiburger Schöffengericht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, der vorsätzlichen Körperverletzung und der versuchten Nötigung verantworten. Der Mann und die Frau hatten sich im Februar letzten Jahrs im Keller eines Hauses zum bezahlten Sex verabredet. Der Angeklagte sei dann sehr grob geworden, weshalb die Frau weitere sexuelle Handlungen abgelehnt habe, so die Anklage. Daraufhin soll der Mann sie in dem Kellerraum mit dem Kopf an ein Rohr geschlagen, von ihr weitere sexuelle Handlungen verlangt und ihr den Ausgang versperrt haben. Als das Opfer versucht habe, aus dem Kellerraum zu fliehen, soll der Angeklagte sie im Hausflur eingeholt, zu Boden gerissen und die um Hilfe Rufende verletzt haben. Schließlich soll er sie zu weiteren sexuellen Handlungen gezwungen haben. Zum Schluss habe er die Frau mit dem Tod bedroht, sollte sie Strafanzeige gegen ihn erstatten.
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