Das Verwaltungsgericht Freiburg beschäftigt sich mit den letzen beiden Fällen von Stadionverboten für Ultras aus dem Jahr 2014. In vorherigen Verhandlungen waren die Verbote für rechtswidrig erklärt worden. 2014 hatten sich Schlägereien in der Ultraszene von Freiburg gehäuft und die Stadt wollte durch Aufenthaltsverbote bei Heimspielen und Meldeauflagen bei Auswärtsspielen versuchen, die Situation zu beruhigen. Nach Auffassung der Polizei ist das auch gelungen. Die beiden Ultra-Fans, die gegen das Verbot klagen, dürfen schon seit mehr als einem Jahr wieder ins Stadion. Insofern geht es jetzt nur noch um die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit. Dabei betritt man nach Aussage des Richters aber auch Neuland, weil juristisch unklar ist, ob die Auflage, sich in Freiburg bei der Polizei zu melden, dazu dienen darf, zum Beispiel in Hannover eine Schlägerei zu verhindern.
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