Ein Streit mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes ist kein Grund für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Zu dem Eklat war es wegen Falschparkens gekommen. Der Autofahrer erhielt kurze Zeit später per Post die Aufforderung, sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung MPU, im Volksmund "Idiotentest", zu unterziehen. Zudem sollte er seinen Führerschein abgeben. Dagegen wehrte sich der Mann erfolgreich. Laut Freiburger Verwaltungsgericht waren weder die Anordnung der MPU noch der Führerscheinentzug rechtmäßig. Ein verbal geführter Streit begründe keine Zweifel an der Fahreignung. Die Stadt Freiburg hat gegen dieses Urteil Beschwerde eingelegt. Jetzt muss der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entscheiden.
↧