Im Fall des getöteten Alessio wird es wohl vorerst keine weitere Gerichtsverhandlung geben. Der Mitarbeiter des Jugendamtes Breisgau Hochschwarzwald der für die Familie zuständig war, hat den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg nun doch akzeptiert und seinen Einspruch beim Amtsgericht Neustadt zurückgezogen. Sein Mandant habe sich nach langen Überlegungen zu diesem Schritt entscheiden - vorrangig um seine Familie zu schützen, so er Verteidiger des 45-Jährigen auf SWR Anfrage. Der inzwischen versetzte ehemalige Mitarbeiter des Jugendamtes muss jetzt drei Monatsgehälter Strafe zahlen, ist aber offiziell nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte in seinem Fall eine persönliche Schuld fest gestellt, weil der Mann trotz genauer Kenntnisse der Umstände Alessio nicht aus der Familie genommen hatte, als dessen Mutter in der Klinik war. Die Ermittlungen gegen weitere Jugendamtskollegen des 45-Jährigen laufen noch. Sollten diese ebenfalls einen Strafbefehl erhalten, könnte es doch noch zu einem Verfahren kommen.
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