Der Prozess gegen den Pharma-Konzern Bayer vor dem Waldshuter Landgericht geht in die Beweisaufnahme. Die Klägerin behauptet, sie habe wegen der Einnahme der Anti-Baby-Pille Yasminelle eine lebensgefährliche Lungenembolie erlitten. In den vergangenen vier Monaten haben beide Seiten Stellungnahmen abgegeben und Dokumente nachgereicht. Anfang Mai steht der sogenannte Beweisbeschluss an. Das heißt, das Gericht entscheidet, ob, wie und in welchem Umfang Beweise erhoben werden. In diesem Fall geht es darum, Gutachten in Auftrag zu geben. Die Klägerin, eine 31 Jahre Frau aus der Ortenau, hatte nach der Einnahme der Anti-Baby-Pille einen Herzstillstand und eine Lungenembolie erlitten. Sie sagt, der Pharmakonzern habe nicht ausreichend über die Risiken informiert. Die Pille enthält den Wirkstoff Drospirenon, der das Thromboserisiko erhöht. Gemeinsam mit weiteren geschädigten Frauen fordert sie ein Verbot von Pillen mit diesem Wirkstoff.
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