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Konstanz: Schadenersatz-Urteil gegen frühere Vorstände der Hess AG

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Zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der insolventen Hess AG in Villingen-Schwenningen sind in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Konstanz zur Zahlung von zwei Millionen Euro Schadenersatz an einen früheren Aktionär verurteilt worden. Das Urteil steht im Zusammenhang mit dem Börsengang des früheren Villinger Leuchtenherstellers Hess AG, der anschließenden Insolvenz und den Betrugsvorwürfen gegen die früheren Vorstände. Die 2. Zivilkammer sei überzeugt, so ein Sprecher des Gerichts, dass die früheren Verantwortlichen den Jahresabschluss 2011 vorsätzlich und in betrügerischer Absicht durch Scheingeschäfte geschönt haben, zum Nachteil des Klägers in diesem Prozess, dem damaligen Großaktionär HPE. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im abgetrennten strafrechtlichen Verfahren hatte im Oktober die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder Anklage erhoben, wegen Kredit- und Kapitalanlagenbetrugs, Untreue, Marktmanipulation und Verstoßes gegen das Aktiengesetz. Hier steht die Prozesseröffnung noch aus.

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