Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beginnt morgen ein Prozess der Stadt Mahlberg gegen die Deutsche Bahn. Die Stadt möchte die Bahn per Verordnung verpflichten, bei der Stadtdurchfahrt weniger Lärm zu verursachen. Im April 2012 hatte der Gemeinderat Mahlberg einen Lärmaktionsplan verabschiedet. Darin wurde u.a. die Deutsche Bahn aufgefordert, die Gleise der Rheintalbahn auf Gemarkung Mahlberg künftig "als besonders überwachtes Gleis" zu betreiben. In einem solchen Fall muss die Bahn in regelmäßigen Intervallen die Gleise schleifen, wodurch eine Lärmreduzierung erreicht werden kann. Doch die Bahn weigerte sich und bekam in der ersten Runde vom Verwaltungsgericht Recht. Nach dessen Urteil hat ein einzelnes kommunales Gremium nicht das Recht und die Möglichkeit, das transnational tätige Unternehmen Bahn zu einem bestimmten Handeln zu zwingen. Die Stadt Mahlberg hofft nun, dass die Richter des Verwaltungsgerichtshofs dies anders sehen.
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