Ein Angestellter der Gemeindeverwaltung hat eine Kollegin angezeigt. Er wirft ihr Verleumdung zum Nachteil zweier Mitarbeiter vor. Das hat die Lörracher Staatsanwaltschaft bestätigt. Der Mitarbeiter der Gemeinde möchte sich mit der Anzeige gegen seine Kollegin gegen Gerüchte wehren, wonach er seine Stelle nur aufgrund guter Beziehungen bekommen haben soll. Dabei soll ihm der Kontakt zum Hauptamtsleiter zugutegekommen sein. Das Delikate daran ist jedoch: der Hauptamtsleiter hatte sich für das Amt des Bürgermeisters beworben. Nun hat er vor wenigen Tagen seine Kandidatur zurückgezogen, aus gesundheitlichen Gründen, wie es hieß. Ein Gemeinderat bestätigte gegenüber dem SWR, dass der Mitarbeiter, der jetzt Strafanzeige gestellt hat, das gleiche Auswahlverfahren durchlaufen hatte wie seine Mitbewerber. Eine Vorteilsnahme durch den Hauptsamtleiter habe er nicht erkennen können.
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