Aufgrund seiner Äußerungen zu Flüchtlingen und Flüchtlingspolitik sei der Freiburger Staatsanwalt Thomas Seitz, der in Lahr für die AfD kandidiert, als befangen einzustufen - dies formulieren 20 Anwältinnen und Anwälte aus Freiburg in einer gemeinsamen Erklärung an die Freiburger Oberstaatsanwaltschaft. In dem Schreiben beziehen sich die Anwältinnen und Anwälte auf Äußerungen von Staatsanwalt Thomas Seitz in facebook und in der regionalen Presse. Demnach habe Seitz den Gebrauch von Schusswaffen gegenüber Migranten befürwortet, er hielte es für angemessen, Merkel und ihr Kabinett am nächsten Baum aufzuhängen, und er verunglimpfe den Islam. Mit dieser Haltung sei von der Befangenheit des Staatsanwalts auszugehen, erklärten die Unterzeichner des Schreibens. Wenn sie als Strafverteidiger Menschen mit Migrationshintergrund und islamischen Glaubens vor Gericht zu verteidigen hätten, müssten sie davon ausgehen, dass Staatsanwalt Thomas Seitz nicht unvoreingenommen auftrete.
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