Im juristischen Streit um die Herausgabe befruchteter Eizellen seiner verstorbenen Ehefrau muss ein wiederverheirateter Witwer mit einer erneuten Niederlage rechnen. Der in Freiburg ansässige Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Karlsruhe machte am Freitag dem Mann in der Verhandlung wenig Hoffnung. Das Gericht sehe den Anspruch als nicht gegeben an, sagte der Vorsitzende Richter. Schon das Landgericht Freiburg hatte in erster Instanz die Klage des Witwers abgewiesen. Der Mann klagt gegen die Uniklinik Freiburg. Er will erreichen, dass die Klinik eingefrorene, befruchtete Eizellen seiner 2010 an Krebs verstorbenen Ehefrau herausgibt. Gemeinsam mit seiner neuen Ehefrau möchte er sich mit Hilfe der Eizellen einen Kinderwunsch erfüllen. Die Klinik lehnt die Herausgabe ab. Die Richter am Oberlandesgericht machten deutlich, dass die Klinik im Falle einer Herausgabe der Zellen gegen geltendes Recht verstoße. Nach dem zwischen dem Ehepaar und der Klinik damals geschlossenen Vertrag sollte eine Herausgabe nur an das Ehepaar gemeinsam erfolgen. Verkündet wird das Urteil Mitte Juni.
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